Seit über 25. Jahren teilen wir uns im wöchentlichen Wechsel den Stördienst an den Wochenenden- und Feiertagen mit den o.g. Partnerfirmen.
Die Notdiensteinsätze werden immer zwischen den einzelnen Firmen abgerechnet. Jede Firma rechnet dann mit seinem eigenen Kunden ab!
Nur für Kunden mit einem Wartungsvertrag!
Unsere Wochenend- und Feiertagsbereitschaft steht Ihnen vom 1. Oktober – 30. April von 8.00h – 20.00h zur Verfügung.